Handelsrechtliche Beurkundungen

Für handelsrechtliche Beurkundungen sind im Kanton St. Gallen neben den Amtsnotariaten insbesondere auch die Urkundspersonen des Handelsregisteramtes zuständig. Die Gebühren richten sich nach dem geltenden kantonalen Tarif. Sodann sind die im Kanton niedergelassenen Rechtsanwälte zur Vornahme der Beurkundung berechtigt. Die Gebühren richten sich hier nach dem Tarif für die Rechtsanwälte.

 

Die bei der Eintragung zusätzlich entstehenden Eidgenössischen Gebühren sind in der Vorordnung über die Gebühren für das Handelsregister geregelt (Gebührentarif).

 

Die Amtsnotariate unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung der für einen Eintrag ins Handelsregister notwendigen Unterlagen (Statuten, Sacheinlageverträge etc.) und erstellen die notwendigen Urkunden.