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Erbbescheinigung
Ausstellung von Erbbescheinigungen
Wenn die Erben den Nachlass angetreten haben, stellt das zuständige Amtsnotariat auf entsprechendes Begehren eine Erbbescheinigung aus. Aufgrund der Erbbescheinigung können die Aktiven des Erblassers (Bankkonti, Liegenschaften etc.) auf die Erben überschrieben werden, womit diese darüber verfügen können.
Die Erbbescheinigung wird frühestens einen Monat nach erfolgter Testamentseröffnung ausgestellt. Wenn keine letztwillige Verfügung zur amtlichen Eröffnung gelangte, beträgt diese Frist drei Monate seit dem Ableben des Erblassers (=Ausschlagungsfrist), kann jedoch durch eine vorbehaltlose Annahmeerklärung aller Erbberechtigten bis auf einen Monat verkürzt werden.
Formulare
| Bestellformular Erbbescheinigung (41 kb, DOC) | 09.05.2007 | ||
| Erbschaft-Annahmeerklärung (28 kb, DOC) | 26.09.2003 |